Dienstag, 6. Januar 2009

[erste-hilfe.me] Episode 3: Verbrühungen und Verbrennungen


Episode 3 - Verbrühungen und Verbrennungen

Häufigste Unfallfolge bei Kindern: Verbrühungen und Verbrennungen

Weihnachten, die Zeit der Kerzen, der heißen Tees und Glühweine, ist auch eine Zeit für Verbrühungen und Verbrennungen. Diese Art von Verletzung zählt zu den häufigsten Unfallfolgen bei Kindern und fast alle Ungeschicke passieren im eigenen Haushalt. Das Schlimme an Brandverletzungen ist, dass sie auch in kleinem Ausmaße meist starke Schmerzen verursachen. Unterschätzt wird häufig, dass Wasser auch nicht kochen muss, um unsere Haut zu schädigen. Ab etwa 50° C kommt es zur Schädigung unserer Haut und die sind schnell erreicht.

In den letzten Jahren gab es immer wieder neue und verwirrende Informationen, welche Maßnahmen als erstes bei Brandwunden getroffen werden sollen. Insbesondere das obligatorische „Kühlen” wurde von einzelnen Fachgremien immer wieder in Frage gestellt. Hintergrund war, dass viele Betroffene mit großflächigen Brandverletzungen unterkühlt wurden und damit weitere lebensgefährliche Folgen auftraten.

Kühlen: Ja oder Nein?

Interessanterweise unterlagen Pro und Kontra „Kühlen” bis heute keinem wissenschaftlichen Vergleich. Ein Team der Uniklinik München hat im November diesen Jahres nach eigenen Aussagen die erste fundierte Studie zum Thema „Kühlen” veröffentlicht. Die Ergebnisse:

15 Minuten langes Kühlen einer 18% Hautoberfläche mit 22° C temperiertem Wasser führt zu keiner Absenkung der Körperkerntemperatur. Die betroffene Hauttemperatur fällt dabei um bis zu 7° C ab.

Sprich: „Kühlen” hilft. Des Weiteren wurde mit einem handelsüblichen Pumpzerstäuber ein höherer und effizienterer Wirkungsgrad erreicht, als im Vergleich mit fliesendem Wasser.

Fazit

Kühlen bleibt Mittel der Wahl, wobei man unter „Kühlen” keine Eiswürfel verstehen soll. Es reicht, wenn das Wasser Raumtemperatur (22° C) hat, um die betroffene Hautoberfläche effizient zu kühlen. Ziel und Zweck des Kühlens ist eine Schmerzminderung beim Betroffenen.

Was tun?

Die Medizin teilt Brandwunden in verschiedene Verbrennungsgrade ein, doch für den Ersthelfer ist diese Klassifizierung kaum relevant. Die Gesamtfläche der geschädigten Haut wird über Formeln berechnet, auch dies ist für einen Ersthelfer für seine ersten Maßnahmen unbedeutend. Verbrennungsgrad und -fläche sind für die spätere ärztliche Behandlung ein wichtiger Faktor, aber nicht für die Erste Hilfe.

> Brennende Kleider sofort löschen (auch mit Feuerlöscher möglich)
> Notruf 112
> Bei Verbrühungen entfernen Sie die Kleidungsstücke (Hitzespeicher)
> Bei Verbrennungen Kleider nur entfernen, wenn diese nicht haften
> Betroffene Körperstellen mit raumtemperiertem Wasser (ca. 22° C) kühlen
> Besser: handelsüblicher Pumpzerstäuber zum Kühlen nutzen

Was sollten sie nicht tun? 

Alle Arten von Hausmittelchen, wie Zahnpasta, Mehl, Alkohol oder Öl gehören nicht auf Brandwunden.

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